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   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.01.2012 - L 8 SO 376/11 B ER   

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https://dejure.org/2012,125914
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.01.2012 - L 8 SO 376/11 B ER (https://dejure.org/2012,125914)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.01.2012 - L 8 SO 376/11 B ER (https://dejure.org/2012,125914)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. Januar 2012 - L 8 SO 376/11 B ER (https://dejure.org/2012,125914)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2008 - L 8 SO 80/08

    Anspruch auf Grundsicherungsleistungen aufgrund einer Erkrankung an Diabetes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.01.2012 - L 8 SO 376/11
    Die Beschwerde ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Berufung in der Hauptsache erst noch der Zulassung bedürfte (Senatsbeschluss vom 29.09.2008 - L 8 SO 80/08 ER - mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2012 - L 8 SO 84/12
    Nachdem sie bereits im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes erfolglos beantragt hatte, das Sozialamt der Antragsgegnerin zu verpflichten, ihr für die Monate Oktober bis Dezember 2011 (Beschlüsse des SG vom 15. Dezember 2011 - S 5 SO 192/11 ER, S 5 SO 193/11 ER und S 5 SO 209/11 ER - und des Senats vom 9. Januar 2012 - L 8 SO 375/22 B ER, L 8 SO 376/11 B ER und L 8 SO 377/11 B ER) und für Januar 2012 (Beschluss des SG vom 18. Januar 2012 - S 5 SO 5/12 ER - und des Senats vom 2. Februar 2012 - L 8 SO 28/12 B ER -) die Differenz zwischen den für die von ihr zusammen mit Herrn B. bewohnte Wohnung tatsächlich anfallenden Kosten und den für Herrn B. vom Jobcenter Osnabrück übernommenen Unterkunftskosten auszuzahlen, hat die Antragstellerin am 4. März 2012 beim SG die Verpflichtung des Sozialamtes beantragt, ihr für März 2012 die tatsächlich anfallenden gesamten Kosten für die gemeinsame Wohnung in Höhe von 695, 00 EUR (Vermieter 535, 00 EUR, Stadtwerke 160, 00 EUR) auszuzahlen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2012 - L 8 SO 46/12
    Der Senat weist allerdings vorsorglich darauf hin, dass für den Fall, dass die Antragstellerin trotz zutreffender Rechtsmittelbelehrungen weitere unzulässige Beschwerdeverfahren anhängig machen sollte, angesichts der offensichtlichen Unzulässigkeit der Beschwerde die Auferlegung von Verschuldenskosten nach § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG in Betracht kommt (vgl. bereits Beschlüsse des Senats vom 9. Januar 2012, L 8 SO 375/11 B ER, L 8 SO 376/11 B ER, L 8 SO 377/11 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2012 - L 8 SO 28/12
    Nachdem sie bereits im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes erfolglos beantragt hatte, das Sozialamt der Antragsgegnerin zu verpflichten, ihr für die Monate Oktober bis Dezember 2011 die Differenz zwischen den für die von ihr zusammen mit Herrn B. bewohnten Wohnung tatsächlich anfallenden Kosten und den für Herrn B. vom Jobcenter Osnabrück übernommenen Unterkunftskosten auszuzahlen (Beschlüsse des SG vom 15. Dezember 2011 - S 5 SO 192/11 ER, S 5 SO 193/11 ER und S 5 SO 209/11 ER - und des Senats vom 9. Januar 2012 - L 8 SO 375/22 B ER, L 8 SO 376/11 B ER und L 8 SO 377/11 B ER), beantragte die Antragstellerin am 5. Januar 2012 die Verpflichtung des Sozialamtes, ihr für Januar 2012 die tatsächlich anfallenden gesamten Kosten für die gemeinsame Wohnung in Höhe von 745, 00 EUR (Vermieter 585, 00 EUR, Stadtwerke 160, 00 EUR) auszuzahlen, weil Herr B. bereits seit August 2011 keinerlei Zahlungen erbracht habe.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2012 - L 8 SO 70/12
    Der Antragstellerin ist bereits aus zahlreichen vorausgegangenen Verfahren bekannt, dass Beschwerden gegen Beschlüsse des SG nur zulässig sind, wenn der Beschwerdewert von mehr als 750, 00 EUR erreicht ist und die Auferlegung von Verschuldenskosten nach § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG in Betracht kommt, sofern weitere offensichtlich unzulässige Beschwerden erhoben werden (vgl. bereits Beschlüsse des Senats vom 9. Januar 2012, L 8 SO 375/11 B ER, L 8 SO 376/11 B ER, L 8 SO 377/11 B ER).
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